Zuständigkeit
Miriam Halbach prüft bei Loftmarkt alle Angaben zu Zahlungswegen: Laufzeiten von Karten, E-Wallets, Überweisungen und Kryptowährungen sowie die Gebühren, die dabei anfallen.
Grundlagen der Prüfung
Maßgeblich sind die geltenden europäischen Vorgaben. Die Verordnung (EU) 2024/886 verpflichtet Zahlungsdienstleister im Euroraum seit dem 9. Januar 2025 zum Empfang und seit dem 9. Oktober 2025 zum Versand von Echtzeitüberweisungen. Der Betrag muss binnen zehn Sekunden beim Empfänger sein und darf nicht mehr kosten als eine gewöhnliche SEPA-Überweisung.
Daraus folgt die Trennung, die auf den Vergleichsseiten konsequent durchgehalten wird: Die Zeit bis zur Gutschrift setzt sich aus dem Bearbeitungsfenster des Anbieters und der Laufzeit des Zahlungswegs zusammen. Beide Abschnitte laufen unabhängig voneinander.
Was nicht behauptet wird
Loftmarkt veröffentlicht keine selbst gemessenen Auszahlungszeiten. Angegeben werden die Fenster der Anbieter und die regulatorisch vorgegebenen oder marktüblichen Laufzeiten der Zahlungswege, jeweils mit Stand der Erhebung.
Korrekturen
Hinweise auf veraltete Angaben nimmt die Redaktion unter redaktion@loftmarkt.de entgegen.
Kontakt über die Redaktion: redaktion@loftmarkt.de
